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   BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98   

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BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98 (https://dejure.org/1999,4607)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 7 AZR 449/98 (https://dejure.org/1999,4607)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 (https://dejure.org/1999,4607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters - Erfordernis eines sachlichen Befristungsgrundes - Erfordernis der Bindung gegenüber zukünftigem Arbeitnehmer - Vorliegen einer freien Unternehmerentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1525
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Ein Vertretungsfall im Sinne der Befristungsrechtsprechung ist nur gegeben, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf, den er durch die Einstellung des Vertreters abdecken will, an sich bereits durch die Beschäftigung eines anderen Arbeitnehmers bzw. Beamten abgedeckt hat, aber durch den zeitweisen Ausfall dieses anderen Arbeitnehmers bzw. Beamten ein vorübergehender, bis zu dessen Rückkehr zeitlich begrenzter Bedarf an der Arbeitskraft des Vertreters besteht (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147 zu II 2 und 3 der Gründe; BAG 11. November 1997 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Der Senat hat jedoch entschieden, daß ein solches Interesse zumindest voraussetzt, daß sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsabschlusses gegenüber dem für eine endgültige Stellenbesetzung vorgesehenen Bewerber vertraglich gebunden hat (BAG 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 188 = EzA BGB § 620 Nr. 146).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Ungenügend ist auch die Absicht des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit für Arbeitnehmer mit allgemein besserer Qualifikation freizumachen (BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - BAGE 37, 283).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Insbesondere hat das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerfrei erkannt, daß der vom beklagten Land zur Rechtfertigung der Befristung herangezogene Sachgrund der Vertretung zwar grundsätzlich als Befristungsgrund geeignet ist (vgl. zB BAG 22. November 1995 - 7 AZR 252/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 178 = EzA BGB § 620 Nr. 138), hier aber nicht vorliegt.
  • BAG, 11.11.1998 - 7 AZR 328/97

    Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Ein Vertretungsfall im Sinne der Befristungsrechtsprechung ist nur gegeben, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf, den er durch die Einstellung des Vertreters abdecken will, an sich bereits durch die Beschäftigung eines anderen Arbeitnehmers bzw. Beamten abgedeckt hat, aber durch den zeitweisen Ausfall dieses anderen Arbeitnehmers bzw. Beamten ein vorübergehender, bis zu dessen Rückkehr zeitlich begrenzter Bedarf an der Arbeitskraft des Vertreters besteht (BAG 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 192 = EzA BGB § 620 Nr. 147 zu II 2 und 3 der Gründe; BAG 11. November 1997 - 7 AZR 328/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 204 = EzA BGB § 620 Nr. 155).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Zu Unrecht beruft sich die Revision darauf, der Senat habe von dem Erfordernis einer vertraglichen Bindung abgesehen, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet, auch wenn der Arbeitgeber diesem die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nicht vertraglich zugesagt, sondern lediglich konkret beabsichtigt hat (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Das Revisionsgericht prüft insoweit nur, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des sachlichen Grundes verkannt, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände des Einzelfalles übersehen hat (st. Rechtsprechung; vgl. zB BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60).
  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Nach dieser Rechtsprechung (BAG 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 33) ist nicht als sachlicher Befristungsgrund anzuerkennen, daß der Arbeitgeber im Sinne eines Rotationsprinzips in Zukunft frei sein will, aus dem dann vorhandenen Bewerberangebot auszuwählen und auch künftigen Bewerbern eine Chance zu geben.
  • BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78

    Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Etwas anderes kann zwar gelten, wenn der Arbeitnehmer wegen Fehlens einer an sich für die zu besetzende Stelle erforderlichen Qualifikation für eine Dauerbesetzung der Stelle ungeeignet ist und sich der Arbeitgeber nur vorübergehend durch seine befristete Einstellung behelfen will (BAG 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - BAGE 32, 274).
  • LAG Köln, 27.03.1998 - 4 Sa 1309/97

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund; Einstellung einer

    Auszug aus BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. März 1998 - 4 Sa 1309/97 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - NZA 2007, 937, zu II 1 a der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 -BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein zur Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrags in Betracht kommender Vertretungsfall gegeben, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf, den er durch die Einstellung des Vertreters abdecken will, an sich bereits durch die Beschäftigung eines anderen Arbeitnehmers abgedeckt hat, aber wegen des zeitweiligen Ausfalls dieses anderen Arbeitnehmers ein vorübergehender, bis zu dessen Rückkehr zeitlich begrenzter Bedarf an der Arbeitskraft des Vertreters besteht (1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 2 a der Gründe, BB 2000, 1525).

    Ein Vertretungsfall liegt daher nicht vor, wenn derjenige, an dessen Stelle der befristet beschäftigte Arbeitnehmer eingestellt wird, bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags noch nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 2 b der Gründe, aaO).

    Auch dieser Tatbestand ist nicht dem Sachgrund der Vertretung zuzuordnen, sondern kann wegen des von dem Arbeitgeber mit der Ausbildung verbundenen Aufwands geeignet sein, die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem anderen Arbeitnehmer bis zur Übernahme des Auszubildenden zu rechtfertigen (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe mwN, BB 2000, 1525).

  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Bereits nach der vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass ein Sachgrund für die Befristung bestand, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden sollte, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendete und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigte (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - zu 1 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 5 a der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 a der Gründe; 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - zu III 4 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat wegen des mit der Ausbildung verbundenen Aufwands ein berechtigtes Interesse daran, dem Auszubildenden bei Beendigung der Berufsausbildung einen Arbeitsplatz anbieten zu können (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 b der Gründe) .

  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 278/07

    Sachgrundlose Befristung - Zitiergebot

    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 38; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 - BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 02.03.2011 - 2 Sa 307/09

    Befristung, beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden als sonstiger Sachgrund

    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden soll, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendet und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigt (BAG vom 19.09.2001 - 7 AZR 333/00 ; vom 01.12.1999 - 7 AZR 449/98; vom 21.04.1993 - 7 AZR 388/92 m. w. N.).

    Denn Rechtfertigung für die Befristung ist nicht nur ein vorübergehender Mehrbedarf, sondern insbesondere auch das Interesse des Ausbilders, für Auszubildende, die er unter erheblichem Aufwand für seine Zwecke ausgebildet hat, bei Ende der Berufsausbildung auch eine Beschäftigungsmöglichkeit zu haben (BAG vom 02.10.2010 - 7 AZR 136/09, Rdnr. 18, zitiert nach juris; BAG vom 01.12.1999 - 7 AZR 449/98; BAG vom 21.04.1993 - 7AZR 388/92).

    Das Bundesarbeitsgericht hat es in ständiger Rechtsprechung als berechtigtes Eigeninteresse des Ausbildenden anerkannt, für Auszubildende, die er unter erheblichem Aufwand für seine Zwecke ausgebildet hat, bei Ende der Berufsausbildung auch eine Beschäftigungsmöglichkeit zu haben (BAG vom 02.06.2010 - 7 AZR 136/09 - Rdnr. 18 zitiert nach juris; BAG vom 01.12.1999 - 7 AZR 449/98; BAG vom 21.04.1993 - 7 AZR 388/92).

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Allerdings enthält die Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT in ihrem Satz 3 weiterhin eine für die Arbeitnehmer günstigere Regelung insofern, als sie für die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse nach § 1 BeschFG Modifikationen normiert, darunter ein Zitiergebot (vgl. dazu BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - nv., zu II der Gründe) und eine Befristungsmindestdauer von sechs Monaten.
  • ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19

    Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der

    In die Freiheit des Unternehmers, seinen Betrieb und dessen Abläufe zu gestalten, wird aber nicht dadurch eingegriffen, dass für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ein Sachgrund oder eine spezialgesetzliche Rechtfertigung verlangt wird (BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98, Rdnr. 23).

    Die Absicht des Arbeitgebers den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit für Arbeitnehmer mit allgemein besserer Qualifikation freizumachen, ist nicht als Sachgrund anzuerkennen (vgl. BAG 1, 12.1999, BB 2000, 1525).

  • BAG, 28.03.2007 - 7 AZR 318/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrundlose Befristung im Anwendungsbereich des

    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 - BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • LAG Köln, 13.12.2017 - 5 Sa 206/17

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

    Bereits nach der vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 geltenden Rechtslage war anerkannt, dass ein Sachgrund für die Befristung bestand, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt beschäftigt werden sollte, in dem ein Auszubildender des Arbeitgebers seine Berufsausbildung beendete und der Arbeitgeber dessen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beabsichtigte  (BAG 19. September 2001 - 7 AZR 333/00 - zu 1 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 6. November 1996 - 7 AZR 909/95 - zu 5 a der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 a der Gründe; 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - zu III 4 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber hat wegen des mit der Ausbildung verbundenen Aufwands ein berechtigtes Interesse daran, dem Auszubildenden bei Beendigung der Berufsausbildung einen Arbeitsplatz anbieten zu können  (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - zu III 3 c der Gründe; 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - zu II 4 b der Gründe) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 800/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    Die Nichtbeachtung des Zitiergebots führt dazu, dass der Arbeitgeber die Befristung nicht auf § 14 Abs. 2 TzBfG stützen kann (BAG 28. März 2007 - 7 AZR 318/06 - NZA 2007, 937, zu II 1 a der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 390/99 -BAGE 95, 377 = AP BAT § 2 SR 2y Nr. 20 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 20, zu B II 3 der Gründe; 1. Dezember 1999 - 7 AZR 449/98 - BB 2000, 1525, zu II der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, nicht genannter Sachgrund,

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 193/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Zitiergebot - konkrete Angabe der

  • LAG Köln, 29.08.2018 - 11 Sa 927/17

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für

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